Wann gilt Lärm als gesundheitsgefährdend?
Der Schwellenwert zur Gesundheitsgefährdung liegt tagsüber bei 70 dB(A) und nachts bei 60 dB(A). Eine Lautstärke von 60 dB(A) ist vergleichbar mit einem normalen Gespräch, 70 dB(A) mit der Lautstärke in einem Großraumbüro.