Was ist die Ausführungsplanung?

Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem genehmigten Entwurf, bzw. dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss stellt sozusagen die Zulassung für das Bauvorhaben gemäß dem Entwurf dar. Nun findet die Ausführungsplanung statt.

In der Ausführungsplanung wird der genehmigte Entwurf weiterentwickelt. Während des Planfeststellungsverfahrens ergeben sich weitere Vorgaben, die nun berücksichtigt werden müssen. Damit können zum Beispiel weitere Berechnungen oder umweltbedingte, technische oder eigentumsrechtliche Vorgaben gemeint sein. 

Der Entwurf wird in der Ausführungsplanung also immer detaillierter weiterentwickelt.

Zur Ausführung fehlen dann nun nur noch die Baufirmen. Dazu schreibt die zuständige Außenstelle der Autobahn GmbH in einem sogenannten Vergabeverfahren die Aufgaben aus. Dieses Verfahren ist durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen geregelt. Die eingehenden Angebote werden geprüft und bewertet und letztlich werden die Bauaufträge vergeben. Dazu werden die annehmbarsten Angebote ausgewählt.

Die zuständige Außenstelle der Autobahn GmbH koordiniert nun den Bau und überwacht diesen.

Zuletzt wird dem Bauwerk die Straßenklasse zugeordnet (Bundesautobahn, Bundesstraße oder Landesstraße) und die Freigabe für den Verkehr erfolgt.