Steht Planfeststellungsbeschluss pro Ausbau schon fest?
In Ihrem Info vom 25.5.2020 stellen Sie u.a. fest: „Das Ergebnis dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Damit ist das Vorhaben zugelassen und darf baulich umgesetzt werden.“ Wieso gehen Sie davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss den Ausbau der A 565 wie vorgesehen erlaubt, und wozu gibt es dann überhaupt dieses Verfahren bzw. Bürgerbeteiligung, wenn das Ergebnis schon im Vorhinein festzustehen scheint?
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass wir im Rahmen der Planung alle Belange gegeneinander abgewogen haben und die technischen Vorgaben so umgesetzt haben, dass die Maßnahme genehmigungsfähig ist. Es ist unsere Aufgabe, die beauftragte Maßnahme so zu planen, dass sie umsetzbar ist.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird dann überprüft, ob das der Fall ist. Betroffene können eine Einwendung vorbringen. Sollte diese Einwendung berechtigt sein, muss diese berücksichtigt werden.
Es hat in den vergangenen Jahren einen regen Austausch mit den Betroffenen sowie öffentliche Dialogangebote zu den Planungen gegeben, um die Öffentlichkeit frühzeitig einzubinden und die Belange in die Planung von Anfang an zu berücksichtigen. Dieser Online-Dialog ergänzt das bisherige Angebot.
Mit besten Grüßen,
Valérie Bennett (Projektteam bonnbewegt.)