Warum wird Lärm berechnet und nicht gemessen?

Schallmessungen werden stark von der Witterung und der Verkehrslast zum gemessenen Zeitpunkt beeinflusst (Sommer/Winter, Werktag/Wochenende, Ferientage, etc.). Im Falle eines Aus- oder Neubaus lässt sich der Lärm nur prognostizieren, wodurch eine Messung ausgeschlossen ist. „Zu Gunsten der Lärmbetroffenen“ schreibt die 16. BImSchV daher Rechenverfahren vor, die nachvollziehbarer sind als Messungen. Das Verfahren zur Messung ist in der 16. BImSchV bundeseinheitlich vorgeschrieben. In die Berechnung fließen unter anderem Faktoren wie die durchschnittliche tägliche Verkehrslast, die Straßenoberfläche oder die Geschwindigkeitsbegrenzung ein.