Was ist Lärmsanierung und wie funktioniert sie?
Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung bei bestehenden Bundesfernstraßen, die nicht neu gebaut oder wesentlich geändert werden. Im Gegensatz zur Lärmvorsorge besteht also kein Rechtsanspruch. Die Lärmsanierung wird auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt, beispielsweise mithilfe von Förderprogrammen. Voraussetzung für die Lärmsanierung ist die Überschreitung der folgenden Auslösewerte:
Gebiet | Bei Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) | Bei Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) |
Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete | 64 dB(A) | 54 dB(A) |
Kern-, Dorf- und Mischgebiete | 66 dB(A) | 56 dB(A) |
Gewerbegebiete | 72 dB(A) | 62 dB(A) |