Was wird gemacht?
Die Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke) wird durch eine neue Rheinquerung ersetzt. Im Zuge des Brückenneubaus wird zudem ein sechs streifiger Ausbau der A 565 zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und der Anschlussstelle Bonn-Beuel umgesetzt. Vor dem Neubau der Brücke wird diese allerdings noch einmal umfassend saniert. Dies hat zum Ziel, den Verkehr auf der Rheinbrücke bis zur Erneuerung der Rheinquerung sicher aufrecht zu erhalten.
Wieso wird gebaut?
Die Rheinbrücke (Friedrich-Ebert-Brücke) wurde im Jahr 1967 errichtet. Aufgrund des hohen Alters weist die Brücke eine begrenzte Restnutzungsdauer auf, die auch durch Sanierungsmaßnahmen nicht ausreichend verlängert werden kann. Die Brücke kann somit auf Dauer nicht weiter erhalten werden. Dies macht einen Ersatzneubau der „Bonner Nordbrücke“ zwingend erforderlich.
Für den Autobahnabschnitt, in dem die Brücke liegt, ist zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und der Anschlussstelle Bonn-Beuel entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (Bundesverkehrswegeplan 2030) ein sechs streifiger Ausbau vorgesehen. Im Zuge des notwendigen Brückenneubaus wird dieser Ausbau mit umgesetzt. Der Querschnitt der bestehenden Rheinbrücke ist zu schmal für den geplanten Ausbau. Daher wird die Brücke im Zuge des Neubaus (entsprechend der zulaufenden Streckenbereiche) zukünftig breiter werden.
Was ist bisher passiert?
Mit Startschuss der Planungen Mitte 2022 wurden Grundlagendaten wie z.B. Vermessungsdaten, Verkehrsdaten ermittelt und aufbereitet. Im November 2023 startete die technische Ausarbeitung der Planungen in Form der sogenannten Vorplanung.
In welchem Stadium befindet sich die Planung?
Die Planung befindet sich weiterhin im Anfangsstadium - das bedeutet, technische Ausarbeitung im Zuge der Vorplanung. In dieser Planungsstufe werden mögliche Trassenvarianten für die neue Brückenlage und den Streckenausbau entwickelt, näher untersucht und miteinander verglichen.
Begleitet wird der Prozess der technischen Vorplanung durch die notwendigen Untersuchungen zur Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt. Dazu fand Anfang 2024 ein erster Beteiligungstermin statt. In diesem Termin wurden die zuständigen Fachbehörden über den Umfang des Untersuchungsrahmens und die Untersuchungsinhalte der umweltfachlichen Planungen informiert.
Die Phase der Vorplanung schließt mit der Festlegung einer Vorzugsvariante ab, bei der die Lage der Brücke und des angrenzenden Streckenabschnitts final festgelegt wird. Die nächsten Planungsstufen erfolgen dann nur noch mit der festgelegten Vorzugsvariante. In der anschließenden Planungsstufe wird der straßenbautechnische Entwurf aufgestellt wird. Zum heutigen Zeitpunkt ist mit der Festlegung einer Vorzugsvariante nicht vor Ende 2025 zu rechnen.
Der zeitliche Ablauf für die Planung des Ausbaus sowie des Neubaus der Rheinbrücke ist in folgende 4 Planungsphasen gegliedert:
Die Maßnahme wird bis zu ihrem Abschluss durch einen kontinuierlichen informellen Beteiligungsprozess begleitet.
Nach heutigem Kenntnisstand ist nicht vor 2030 mit einem Baubeginn zu rechnen.
Stand: Oktober 2024