Radweg

Fahrradgesetz schon jetzt berücksichtigen?

Das künftige Fahrradgesetz NRW wird nun konkreter, Eckpunkte wurden durch die Landesregierung vorgelegt. Demnach soll es einen Bedarfsplan des Landes für Radschnellwege geben. Es ist ziemlich sicher damit zu rechnen, dass es auch im Bereich Bonn/Rhein-Sieg Bedarf hierfür geben wird. Wäre es da nicht angebracht, die Autobahn direkt so zu planen, dass ein späterer Radschnellweg unkompliziert zu ergänzen wäre (d.h. wo nötig, bereits entsprechende Vorleistungen einzuplanen)?

Guten Tag,
danke für Ihre Frage.
Wir erhalten den Auftrag für die Planung und den Bau eines Projektes vom Bund und vom Land. Dort wird entschieden, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Der Ausbau der A565 ist im Bundesverkehrswegeplan festgestellt. Es liegt derzeit kein Auftrag vor, einen Radweg entlang des Tausendfüßlers zu planen.

Viele Grüße

Valérie Bennett (Projektteam bonnbewegt.)