Wo wird das Thema Lärmschutz rechtlich geregelt?

Die rechtlichen Grundlagen für Lärmschutzanspruch sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) und den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) festgelegt. Diese regeln, dass beim Neubau oder Umbau von öffentlichen Straßen, Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden müssen, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) legt die Immissionsgrenzwerte fest.